Ab dem 01. Januar 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für die Durchführung der Analysen auf SARS-CoV-2.
Die Kosten der Analysen gehen grundsätzlich zulasten der getesteten Person.
Bei Symptomen und medizinisch-therapeutischer Konsequenz übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)
auf individuelle ärztliche Anordnung die Kosten der Analysen auf SARS-CoV-2. Es gelten die regulären Regeln mit Franchise und Selbstbehalt.
Diese Änderung hat folgende Auswirkungen:
Testzentren und Apotheken
Die SYNLAB Suisse SA wird den Testzentren und Apotheken die Rechnung direkt zusenden. Patienten übernehmen mit dieser Anpassung die Kosten der Tests als Selbstzahler.
Es gelten die folgenden Preise:
Antigen Schnell Test (inkl. Bearbeitungsgebühr) |
36.00 CHF / Test |
PCR Test für Testzentren (inkl. Bearbeitungsgebühr) |
133.50 CHF / Test |
PCR-Test für Apotheken (inkl. Bearbeitungsgebühr) |
106.00 CHF / Test |
Praxen
Die Kosten der Analysen gehen grundsätzlich zulasten des Patienten.
Arztpraxen dürfen weiterhin über die Krankenkasse PCR Tests verschreiben, sofern der Patient Symptome zeigt.
Es gelten die folgenden AL -Positionen:
3186.00 PCR SARS-CoV-2 |
72.00 CHF / Test |
3189.00 Antikörper Ig oder IgG SARS-CoV-2 |
37.80 CHF / Test |
Kliniken
Bei stationären Patienten gilt weiterhin bei Durchführung des Tests das die Abrechnung über die Fallpauschale nach Artikel 49 Absatz 1 KVG inbegriffen ist.
Für Rückfragen stehen wir gerne unter 0800 393 393 zur Verfügung und wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr.
Mit freundlichen Grüssen
SYNLAB Suisse SA